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Dekanatssynode

Regionales Kirchenparlament tagt in Leiselheim

Yvonne SchnurDas Martinushaus in Worms wird zur Ökumenischen JugendzentraleDas Martinushaus in Worms wird zur Ökumenischen Jugendzentrale

45 Synodale aus 34 Kirchengemeinden des Evangelischen Dekanats Worms-Wonnegau kamen am vergangenen Dienstagabend in Leiselheim zu ihrer halbjährlichen Tagung zusammen. Damit war das Gremium von insgesamt 67 gewählten oder berufenen Vertreter:innen knapp beschlussfähig. Neben dem Dekanatshaushalt stand das Thema Kirchenasyl auf der Agenda, außerdem informierte die Evangelische Jugend über ihre Arbeit im Dekanat.

DekanatJubilarin Rosemarie Lemke mit dem stellvertretenden Dekan Thomas Ludwig (links) und Dekanatspräses Alexander Ebert.Jubilarin Rosemarie Lemke mit dem stellvertretenden Dekan Thomas Ludwig (links) und Dekanatspräses Alexander Ebert.

Auszeichnung für Prädikantin
Für ihren Dienst als Prädikantin wurde Rosemarie Lemke ausgezeichnet. Die ehrenamtliche Engagierte aus der Wormser Luthergemeinde leitet seit 30 Jahren eigenverantwortlich Gottesdienste. Im Rahmen einer feierlichen Andacht in der evangelischen Kirche Leiselheim überreichte ihr der stellvertretende Dekan Thomas Ludwig eine Urkunde der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Die Predigt hielt der Leiselheimer Pfarrer Matthias Faber, für ein stimmungsvolles Ambiente sorgte Bernd Weirauch an der Orgel.

Haushalt verabschiedet, Kitas im Fokus
4.724.091 Euro erhält das Dekanat an Zuwendungen seitens der Landeskirche für Gebäude, Personal- und Sachkosten sowie Diakonie und Notfallseelsorge. Der größte Anteil, in Summe: 3.244.395 Euro, entfällt auf die Trägerschaft der Kindertagesstätten. „Dies zeigt, welch hohe Bedeutung die Evangelische Kirche der frühkindlichen Erziehung zuschreibt“, betonte Dekanatspräses Alexander Ebert. Die sinkenden Kirchensteuereinnahmen zwingen zum Sparen und so müsse man sich von Gebäuden trennen, dennoch gebe es seitens der EKHN ein klares Bekenntnis für den Erhalt der Trägerschaft von Kindertagesstätten: Basierend auf christlichen Grundwerten sollen altersgerecht Themen wie Freiheit, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit oder Bewahrung der Schöpfung vermittelt werden. „Die gesamtgesellschaftliche Situation führt uns gerade vor Augen, wie wichtig es ist, Heranwachsenden einen toleranten Umgang miteinander zu vermitteln. Kirchlich geführte Kindertagesstätten sind dafür besonders geeignet“, zeigte sich Ebert überzeugt. Der Haushalt für 2024 mit einem Gesamtvolumen von über 21 Millionen Euro wurde von der Dekanatssynode einstimmig beschlossen.

Evangelische und Katholische Jugend unter einem Dach
Die erste ökumenische Jugendzentrale in Rheinhessen wird im kommenden Jahr in Worms ihre Türen öffnen. Im Martinushaus am Ludwigsplatz werden die Jugendverbände der Evangelischen und Katholischen Kirche zentral in Worms erreichbar sein. „Wir arbeiten schon lange eng zusammen, doch zukünftig werden wir auch Materialien und personelle Ressourcen gemeinsam nutzen können“, beschrieb Dekanatsjugendreferentin Johanna Claussnitzer-Piel die Vorteile der Kooperation. Dabei bleiben die Verbände getrennt und verfolgen auch jeweils eigene Projekte. Der Mietvertrag liegt vor und wird derzeit geprüft. „Wir freuen uns, dass wir die gute ökumenische Arbeit in Worms an dieser Stelle intensivieren könnten“, unterstrich Dekanatspräses Ebert.

„Ein Modell, das Schule machen könnte“, meinte der stellvertretende Dekan Tomas Ludwig. Denn vor dem Hintergrund, dass beide Kirchen von sinkenden Mitgliederzahlen betroffen sind und Gebäude aufgeben müssen, seien auch gemeinsam genutzte Gemeindehäuser denkbar, so Ludwig. Umso passender, dass auch der zukünftige Mieter im Erdgeschoss aus dem kirchlichen Umfeld kommt: In die untere Etage wird die mobile Diakonie einziehen.

Kirchenasyl
„Kirchenasyle sollen eine Hilfe für Menschen in humanitären Notlagen darstellen und einen ‚Pausenraum‘ schaffen, damit der Staat erneut prüfen kann, ob dem betreffenden Menschen nicht doch geholfen werden kann“, beschrieb Dr. Erika Mohri, Gemeindepfarrerin der Wormser Lukasgemeinde und Ökumenepfarrerin des Dekanats, das Verfahren. An die Synode gewandt schlug sie vor, Kirchenasyle zukünftig zentral im Dekanat zu organisieren. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mit den Kirchen eine Vereinbarung darüber, wie dieses Verfahren abzulaufen hat – es handelt sich also mitnichten um ein illegales Aufbegehren“, informierte die Pfarrerin, um möglichen Bedenken seitens der Synodalen entgegenzuwirken. Mohri bat die Synodalen bis zur nächsten Tagung im Frühjahr zu prüfen, ob zwei oder drei kirchliche Orte, an denen Kirchenasyl gewährt wird, identifiziert und zentrale Ansprechpartner benannt werden können, damit Know-how und Routine mit der Zeit ineinandergreifen und nicht jede angefragte Gemeinde den Prozess von vorne beginnen muss.

Bericht aus der Landessynode
Aus der Landessynode berichtete zunächst Alexander Ebert: Intensive Diskussion habe es während der Herbstsynode der EKHN, die vergangene Woche in Frankfurt tagte, über die Finanzierung der diakonischen Arbeit gegeben. Diese wird um zwölf Prozent reduziert. „Selbst, wenn es schmerzt, es können nicht nur Prioritäten formuliert werden, es muss auch gekürzt werden“, wusste Dr. Ulrich Oelschläger, Mitglied der Dekanatssynode und ehemaliger Präses der EKHN-Synode, aus langjähriger Erfahrung zu berichten. Dagegen werden 25 Millionen Euro zu Gunsten der weiteren Verschlankung der Verwaltung durch Dokumentenmanagementsystem investiert. Ferner soll es in Zukunft eine zentrale Materialbeschaffung geben, um Kosten zu sparen, etwa bei der Bereitstellung von Notebooks. Durch die Digitalisierung wird auch das Arbeiten im Home-Office weiter gefördert, damit will die Evangelische Kirche eine attraktive Arbeitergeberin bleiben. Die derzeit 142 gesamtkirchlichen Pfarrstellen werden um 25 Prozent gekürzt, davon ist auch das Evangelische Dekanat Worms-Wonnegau betroffen: Die 0,25-Stelle Notfallseelsorge wird entfallen und wird in Zukunft gesamtkirchlich organisiert werden müssen.

Bernd Weirauch, Mitglied im Dekanatssynodalvorstand und Vorsitzender des Rechtsausschusses der Landessynode, ergänzte: Das neue Pfarrstellenrecht sieht vor, dass die gemeindlichen Pfarrstellen ab dem 1.1.2025 an das Dekanat übertragen werden. Bei der Errichtung einer Pfarrstelle wählt die betreffende Gemeinde, die anderen Gemeinden im Nachbarschaftsraum werden dazu angehört. Diese Regelung bleibt bestehen, bis sich die Nachbarschaftsräume rechtlich organisiert haben.

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