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6. Dekanatssynode

Nachbarschaften im Mittelpunkt

Anke GersieDie Synodalen wurden umfangreich über den Haushalt und die anstehenden Aufgaben im Rahmen von EKHN 2030 informiert.

Der Pfarrer der gastgebenden Gemeinde Wöllstein, Albert Hantsch, stellte die 6. Synodes des Dekanats-Alzey-Wöllstein unter die Losung für den Monat Mai: „Alles ist mir erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten. Alles ist mir erlaubt, aber nichts soll Macht haben über mich“.

Diesen Bibelvers aus dem ersten Korintherbrief bezog Hantsch auch auf den Umgang mit EKHN 2030, der Neustruktur der Evangelischen Kirche Hessen-Nassau (EKHN). Die daraus resultierenden Nachbarschaften, in denen sich auch die mehr als 60 Kirchengemeinden des Dekanats Alzey-Wöllstein neu zusammenfinden müssen, waren zentrales Thema der von Präses Ernst Walter Görisch geleiteten Synode.

Zunächst verbschiedeten die rund 70 Synodalen die Haushalte des Dekanats für die Jahre 2024 und 2025. Die von Anke Walter von der Regionalverwaltung erläuterten Zahlenwerke sehen vor, dass alle Aktivitäten wie bisher möglich sind. Die zu erwartenden Kürzungen wegen der geänderten finanziellen Zuweisungen würden sich erst ab dem Jahr 2026 bemerkbar machen.

Entscheidung über Rechtsform bis Sommer 2025

Das Thema EKHN 2030 wurde dann von Präses Ernst Walter Görisch und Dekanin Susanne Schmuck-Schätzel näher erläutert. Es gibt für die bereits bei der letzten Herbstsynode beschlossenen fünf Nachbarschaftsräume im Dekanat Alzey-Wöllstein drei mögliche Rechtsformen. Demnach können die Nahbarschaften sich für eine Fusion ihrer Gemeinden, eine Gesamtkirchengemeinde oder eine Arbeitsgemeinschaft entscheiden. Wichtig ist, dass die Entscheidung über die Rechtsform bis zum 30. Juni 2025 gefällt und bis zum 31. Dezember 2026 umgesetzt wird. Ziel sei es, so Ernst Walter Görisch, dass die nächsten Kirchenvorstandswahlen im Frühjahr 2027 bereits in der neuen Struktur stattfinden.

Er erläuterte den Synodalen außerdem kurz die Unterscheide der drei Rechtsformen: Bei einer Fusion gibt es im betreffenden Nachbarschaftsraum nur noch einen Kirchenvorstand und einen Haushalt, bei einer Gesamtkirchengemeinde gibt es ebenfalls ein Leitungsorgan und die Kirchengemeinden bilden Ausschüsse. Bei der Variante Arbeitsgemeinschaften bleiben die Kirchengemeinden und ihre Vorstände bestehen, haben eigene Haushalte und arbeiten eng mit einem dann zu bildenden geschäftsführenden Ausschuss zusammen.

Eingehende Beratungen in den nächsten Monaten

Die Entscheidung über die Rechtsform ihrer Nachbarschaft haben die dort zusammengefassten Kirchengemeinden zu fällen – und das einstimmig. Werde bis Ende Juni 2025 keine Einigung erzielt, würde die jeweilige Nachbarschaft seitens der Landeskirche zwangsfusioniert, so der Transformationsunterstützer für den Prozess EKHN 2030, Axel Conrad. Für jede der neuen Rechtsformen brauche es eine entsprechende Satzung. Dazu gibt es bereits Muster. Entschieden werden sollen bei den bevorstehenden Treffen der Vertretungen der Gemeinden der Nachbarschaftsräume auch deren künftige Namen. Zusätzlich könnten sich innerhalb der Nachbarschaftsräume einzelne Kirchengemeinden fusionieren oder auch Gesamtkirchengemeinen bilden. „Generell soll es künftig weniger Körperschaften geben“, so Ernst Walter Görisch, daher seien solche Überlegungen jederzeit möglich.

Dekanin Susanne Schmuck-Schätzel erklärte, dass in allen Nachbarschaftsräumen des Dekanats zeitnah zwei Sitzungstermine zur Neustruktur stattfinden. Wichtig ist ihr, alle Kirchengemeinden gleichberechtigt zu beteiligen und eingehend über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen zu informieren.

Entlastung der Ehrenamtlichen

In einer zweiten Sitzung soll es um die Aufgaben der künftigen Verwaltung gehen. Hier überlege das Dekanat Alzey-Wöllstein, eine „Gemeindeübergreifende Trägerschaft (GüT) einzurichten, die den Großteil der Verwaltungsaufgaben übernehmen soll, um so die Nachbarschaften und ihre Kirchengemeinden, vor allem die vielen dort ehrenamtlich tätigen Menschen, zu entlasten. Zum Jahresende 2024 sind im Evangelischen Dekanat Alzey-Wöllstein dann Gebäudebereisungen geplant, in deren Rahmen auch ermittelt werden kann, an welchen Standorten sich Verwaltungseinheiten für die jeweiligen Nachbarschaften anbieten. Für die Verkündigungsteams der Nachbarschaften, bestehend aus Pfarrpersonen sowie Menschen aus der Kirchenmusik und der Gemeindepädagogik, soll es demnächst ebenfalls Abstimmungstermine geben. Die Bemessung der Pfarrstellen der neuen Nachbarschaften wird auf der Herbstsynode 2024 thematisiert.

„Das sind schon Herausforderungen“, sagte Dekanin Susanne Schmuck-Schätzel zu den anstehenden Aufgaben, versprach aber, die Gemeinden maximal zu begleiten. „Wir werden das bis zum Sommer 2025 meistern“, zeigte sie sich zuversichtlich.

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