Auf große Resonanz stieß Ende Januar ein Gesprächsabend über das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz. Unter dem Motto „Letzte Wege neu gedacht“ hatte die stellvertretende Dekanin und Tourismusseelsorgerin des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim, Vanessa Bührmann, eingeladen. Im Gemeindesaal der evangelischen Johanneskirchengemeinde hatten sich mehr als 60 Menschen versammelt. Viele von ihnen beschäftigen sich beruflich oder ehrenamtlich mit Tod und Sterben. Evangelische wie katholische Pfarrpersonen, NotfallseelsorgerInnen, Ehrenamtliche, die im Rahmen ihres Besuchsdienstes ältere Menschen begleiten, und BestatterInnen waren gekommen, um sich zu informieren und neue Impulse mitzunehmen.
Moderiert von der Pröpstin für Rheinhessen und das Nassauer Land, Pfarrerin Henriette Crüwell, erläuterte Ministerialdirektorin Katharina Heil als Vertreterin des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit die Hintergründe des im September 2025 in Kraft getretenen Gesetzes. Dieses erlaubt es unter anderem, die Urne eines bzw. einer Verstorbenen in den privaten Wohnräumen der Angehörigen aufzubewahren oder die Asche eines Verstorbenen auf einem Privatgrundstück auszustreuen. Kristian Fechtner, Universitätsprofessor für Praktische Theologie an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, ordnete das Thema in seinem Impuls theologisch ein.
Als Auslöser für die Überarbeitung des immerhin 42 Jahre alten Bestattungsgesetzes nannte Ministerialdirektorin Heil unter anderem den zahlenmäßigen Anstieg neuer Bestattungsformen, die sich z. B. an der großen Beliebtheit von „Friedwäldern“ als Bestattungsorte und dem Wunsch vieler Mitbürgerinnen und -bürger ablesen lasse, ihre Bestattung individuell zu gestalten. „Die traditionellen Muster in unserer Gesellschaft haben sich diversifiziert, und so gibt es auch unterschiedliche Bedürfnisse an den Tod und über den Tod hinaus. Deshalb waren Veränderungen des Bestattungsgesetzes formal und emotional notwendig.“
Der Theologieprofessor Kristian Fechtner wies darauf hin, dass sich der Umgang mit den Verstorbenen in der Vergangenheit schon immer verändert habe: „Die Bestattungskultur im Christentum ist seit 2000 Jahren im Wandel.“ Ihre jetzige Liberalisierung in Rheinland-Pfalz habe zwei Aspekte: die Individualisierung und die Privatisierung. Letztere sieht der Theologe durchaus kritisch, denn der Tod sei auch eine öffentliche Angelegenheit und die Möglichkeit, die Asche eines Toten im Garten auszustreuen oder dessen Urne im Privathaus aufzubewahren, schränke diesen öffentlichen Charakter ein. Gleichzeitig sei der einstmalige Kulturraum des Friedhofs als „umfriedeter“ Raum der Toten in seiner Existenz bedroht. Und drittens hätten bisher sowohl der zu Bestattende selbst als auch seine Angehörigen Sorge für die Gestaltung der Bestattung getragen. Heute sei dieser Fürsorgecharakter durch die Möglichkeit einer „Totenfürsorgeverfügung“ eingeschränkt. Mit dieser Verfügung könnten die Menschen zu Lebzeiten ihren besonderen Bestattungswunsch festlegen. Die Wünsche der Angehörigen müssen hierbei nicht berücksichtigt werden.
In der anschließenden Fragerunde wurden insbesondere praktische und seelsorgliche Fragen diskutiert. Skeptisch merkte ein Pfarrer an, dass es für Angehörige durchaus schwierig sein könne, mit dem Trauerprozess abzuschließen, wenn der oder die Tote durch eine Urne in der Wohnung stets „präsent“ sei. Besonders kritisch wurde nachgefragt, was denn mit einer Urne geschehe, die in einem Privathaushalt aufbewahrt werde, wenn dieser Haushalt zum Beispiel aufgelöst wird und sich niemand mehr verantwortlich fühlt. Eine routinemäßige Überprüfung ist im Bestattungsgesetz nicht vorgesehen. Zwar müssen Bestatter neben dem Vorhandensein einer „Totenfürsorgeverfügung“ auch die Personalien der empfangsberechtigten Person dokumentieren und festhalten, wem sie dann die Urne aushändigen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob die Urne nach einer Haushaltsauflösung ordnungsgemäß auf einem Friedhof bestattet wird.
Angesichts dieser Unsicherheiten betonte der Theologe Fechtner: „Als Kirche müssen wir angesichts dieser mittlerweile herausfordernden gesellschaftlichen Entwicklung reagieren, indem wir nah an den Menschen sind, die sich gerade im Bestattungskontext artikulieren.“ Pröpstin Crüwell zog ein positives Fazit des Abends: „Ich bin dankbar, dass sich so viele Menschen an diesem Abend mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, das sonst mit vielen Tabus behaftet ist. Gerade, weil wir Christen prädestiniert sind, darüber zu reden.“ Und die Initiatorin der Gesprächsrunde, die stellvertretende Dekanin Vanessa Bührmann, ergänzte: „Als Kirche begleiten wir Menschen im Umgang mit den letzten Fragen des Lebens und dem neuen Bestattungsgesetz. Ich sehe unsere Aufgabe darin, Räume zu schaffen für Information, Austausch und Orientierung – offen, seelsorglich und ohne zu belehren.“