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Zwischen Haushaltsplanung und Zukunftsprozess

Die Dekanatssynode tagte in der Auferstehungsgemeinde. Neben der Planung des Haushalts stand ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung: die Bildung von Nachbarschaftsräumen im Zuge des Reformprozesses ekhn2030.

Haushalt 2023

Der Haushalt hat ein Volumen von rund 4,7 Millionen Euro. Das sind rund 200.000 Euro mehr als im Vorjahr. Diese Summe entsteht durch die gestiegenen Personal- und Energiekosten. Darin enthalten sind 3,2 Millionen Euro Kirchensteuer. Die übrigen Kosten werden getragen von Zuschüssen Dritter, wie Bund, Land oder Gemeinden sowie Erträgen aus Veranstaltungen, Vermietungen und Zinsen. Die Synode stimmte dem Haushalt einstimmig zu. Der Haushalt liegt in der Zeit vom 6. bis einschließlich 13.3.2023 zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Dekanat Mainz zu den gewohnten Öffnungszeiten aus.

„ekhn2030“: Bildung von Nachbarschafträumen

Präses Dr. Klaus Rudolf stimmte im Anschluss gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Dekanatssynodalvorstands auf das nächste wichtige Thema des Abends ein. Er beschrieb den Prozess der Bildung von Nachbarschaftsräumen bis Ende des Jahres als „eine der wichtigsten Aufgaben der 13. Dekanatssynode“. Zum Hintergrund: Aufgrund der sinkenden Mitgliederzahlen und der damit einhergehenden Verringerung der Kirchensteuereinnahmen, hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau den Zukunftsprozess „ekhn2030“ gestartet. Dabei sollen die Gemeinden zukünftig in sogenannten „Nachbarschaftsräumen“ zusammenarbeiten, Aufgaben gemeinsam wahrnehmen und Gebäude effektiver nutzen.

Verschiedene Vorschläge des DSVs zu den Zuschnitten der Nachbarschaftsräume wurden in den letzten Monaten bereits in einer Resonanzgruppe mit den Gemeinden diskutiert. Zudem konnten die Kirchengemeinden auch eigene Vorschläge einbringen. Diese Rückmeldungen wurden auf Umsetzbarkeit geprüft und auf zwei Modelle reduziert. Beide Modelle wurden wiederum an die Gemeinden gesendet und diese gebeten, eine Präferenz abzugeben. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Kirchenvorständen schlägt der DSV der Dekanatssynode nun die Bildung folgender Nachbarschaftsräume vor:

  • Nachbarschaftsraum Innenstadt: Pauluskirchengemeinde, Christuskirchengemeinde, Altmünstergemeinde, St. Johanniskirchengemeinde
  • Nachbarschaftsraum Mitte: Philippus-Gemeinde Mainz-Bretzenheim, Evangelische Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, Luthergemeinde, Maria-Magdalena-Gemeinde Lerchenberg/Drais, Kirchengemeinden Mainz-Marienborn
  • Nachbarschaftsraum Süd: Kirchengemeinde Mainz-Hechtsheim, Kirchengemeinde Mainz-Laubenheim, Kirchengemeinde Ober-Olm/Klein-Winternheim, Kirchengemeinde Mainz- Weisenau, Kirchengemeinde Zornheim, Kirchengemeinde Mainz-Ebersheim
  • Nachbarschaftsraum Nord: Auferstehungsgemeinde, Kirchengemeinde Budenheim, Emmauskirchengemeinde, Kirchengemeinde Finthen, Kirchengemeinde Mainz-Gonsenheim, Kirchengemeinde Mainz-Mombach

In der Sommersynode soll der Vorschlag noch einmal diskutiert werden, so dass die Herbstsynode darüber abstimmen kann.

Anträge an die Kirchenleitung

Zudem beschloss die Synode zwei Anträge an die Kirchensynode der EKHN.

Budgetierung des gemeindepädagogischen Dienstes
Die Kirchensynode möge beschließen, auf die finanzielle Budgetierung des gemeindepädagogischen Dienstes zu verzichtet. Der gemeindepädagogische Dienst solle weiterhin über eine Bedarfszuweisung finanziert werden, die auch höherwertige Tätigkeiten möglich macht. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Planungen der Landeskirche, die finanzielle Budgetierung des gemeindepädagogischen Dienstes nach E9 + 50% zu deckeln, nicht auskömmlich ist. Zum einen  angesichts zahlreicher langjähriger Mitarbeitender, die höher eingruppiert sind. Und zum anderen  unterbinde dies die Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Berufsgruppe. Das Stellen im gemeindepädagogischen Dienst aufgrund der Budgetierung zukünftig unbesetzt bleiben müssten, um Rücklagen für höherwertige Tätigkeiten zum Beispiel im Bereich Seelsorge anzusparen oder die Vergütung langjährig Beschäftigter zu zahlen, mache es deutlich schwerer, gemeindepädagogische Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten.

Diskriminierungsfreie Zusendung von EKHN-Post
Zudem bittet die Dekanatssynode die Kirchensynode der EKHN dafür Sorge zu tragen, dass die postalische Zusendung von kirchlichen Druckerzeugnissen und Anschreiben an die Mitglieder der EKHN zukünftig alters-diskriminierungsfrei erfolgt. Derzeit adressiert die EKHN, wenn sie kirchliche Post an Haushalte mit mehreren evangelischen Personen verschickt, nur an das älteste Haushaltsmitgliled. Dieses Vorgehen trägt zwar dem Umstand Rechnung, dass gleichlautende Post nur an ein Haushaltsmitglied geschickt und somit Porto eingespart wird, stellt aber eine Diskriminierung der jüngeren Haushaltsmitglieder dar. Als Ausdruck der Wertschätzung aller Mitglieder eines Haushaltes, die sich zum evangelischen Glauben bekennen, plädiert die Synode für eine Adressierung kirchlicher Post, die entweder alle evangelischen Mitglieder eines Haushaltes mit Vor- und Zunamen aufführt oder den Haushalt nur mit den Nachnamen der evangelischen Personen aufführt.

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