Am Sonntag wird in über 1.000 evangelischen Gemeinden gewählt
Endspurt auf die Kirchenvorstandswahl
10.06.2021 ysch Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Überall werden neue Wege für die Stimmabgabe beschritten. Die meisten Evangelischen sind zu einer Briefwahl eingeladen, bei der letzten Wahl nutzen 56 % der Wählerinnen und Wähler diese Möglichkeit. Es besteht außerdem die Möglichkeit, online die Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten abzugeben, die in den kommenden sechs Jahren die Geschicke der Gemeinde leiten sollen. Natürlich sind am Wahlsonntag auch die Wahlbüros in den 36 Gemeinden des Dekanats geöffnet. Die Form der Wahl sowie die Öffnungszeiten am Wahltag kann variieren, weshalb sich die Wähler vorab bei der zuständigen Gemeinde informieren sollten: worms-evangelisch.de/gemeinden
Bereits im Jahr 2019 hatte die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) das Wahlrecht zugunsten einer Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen so geändert, dass sich jeder Kirchenvorstand innerhalb eines weiten Rechtsrahmens das für ihn passende Wahlrecht auswählen kann. „So viel Freiheit war nie“, lässt sich der neue rechtliche Rahmen umschreiben. Dazu zählt etwa, dass sowohl die Zahl der Vorstandsmitglieder als auch der Kandidierenden reduziert werden kann; für Kirchengemeinden mit weniger als 1.000 Mitgliedern – im Dekanat Worms-Wonnegau ist das die Mehrheit der Gemeinden – gilt nun nur noch die allgemeine Vorgabe, dass diese eine Vorstandsgröße von vier bis zehn Personen haben sollen. Gleichzeitig brauchen dort nur noch so viele Kandidierende aufgestellt werden, wie zu wählen sind. Allerdings gilt es dabei zu beachten: Diese sind nur dann gewählt, wenn sie mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Nach wie vor besteht außerdem die Möglichkeit, zwei Jugendmitglieder in den Vorstand zu wählen.
Ausführliche Informationen zur Wahl gibt es auf der Website meinewahl.de.
HINTERGRUND
Kirchenvorstandswahlen sind ein evangelisches Markenzeichen. Sie machen deutlich, dass die Leitung der Evangelischen Kirche immer in den Händen vieler Männer und Frauen liegt. Die Gemeinden sind die Grundbausteine der Evangelischen Kirche. Man kann nicht zur Kirche gehören, ohne Mitglied einer Gemeinde zu sein. Aus den Kirchenvorständen werden „Abgeordnete“ in die Dekanatssynode gewählt und von dieser wiederum in die EKHN-Kirchensynode, das „Parlament“ der Landeskirche. Alle sechs Jahre entscheiden die Mitglieder neu über die Vorstände ihrer Gemeinde vor Ort – das nächste Mal am kommenden Sonntag, den 13. Juni.
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