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Corona: Infos des Krisenstabs

++ Aktuell ++ Gottesdienste: Verschärfte Maskenpflicht - Anzeigepflicht weiter unklar

EKHN/RahnKeine Gottesdienste mehr ohne Mundschutz. Coronazeit an der Pauluskirche in DarmstadtMedizinische Masken jetzt Pflicht im Gottesdienst

Bei den Bund-Länder-Gesprächen am 19. Januar wurden auch Entscheidungen getroffen, die für Gottesdienste gelten. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Maskenpflicht. Auch eine Anmeldepflicht für Gottesdienste wurde genannt. Ihre Umsetzung in Hessen und Rheinland-Pfalz ist aber offen. Der EKHN-Krisenstab wird zeitnah informieren.

Information aus dem Krisenstab der EKHN über die Regelungen zu Gottesdiensten der Bund-Länder-Konferenz am 19.1.21 und die Umsetzung in Hessen und Rheinland-Pfalz

Die Bund-Länder-Konferenz hat am Dienstagabend weitergehende Regelungen für die Durchführung von Präsenz-Gottesdiensten vereinbart. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Maskenpflicht und eine Anzeigegepflicht bei Ordnungsbehörden.  

Verschärfte Maskenpflicht in Kirchen kommt 

In Pressekonferenzen bestätigten die hessische und die rheinland-pfältzische Landesregierung am Mittwochnachmittag die Verschärfung der Maskenpflicht in Gottesdiensten. Es müssen dort nun „medizinische Masken“ (FFP 2-Masken oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz, sogenannte OP-Masken) - wie im Öffentlichen Nahverkehr und Geschäften - getragen werden.

Anmeldepflicht für Gottesdienste bleibt noch offen 

Offen bleibt sowohl in Hessen als auch Rheinland-Pfalz die Ausgestaltung der Bund-Länder-Vereinbarung  nach der „Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen sind, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.“ Wie diese Vereinbarung konkret umgesetzt wird, wird weiter in und mit den Landesregierungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz beraten. Dies dauert voraussichtlich auch über den Mittwoch hinaus an. 

Unter anderem stellte dazu die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer zur Anmeldepflicht für Gottesdienste bereits in Aussicht: "Wir wollen die Behörden vor Ort entlasten und einen allgemeinen Weg mit den Kirchen finden. Wir suchen einfache Verfahren und sind da jetzt dran."

Der Krisenstab wartet diese Beratungen ab und wird dann so schnell wie möglich über den üblichen Mailverteiler und Online alle Gemeinden informieren.

Die Regelungen treten voraussichtlich am 23.1.21 in Kraft, gelten dann also schon für den kommenden Sonntag.

Wie immer wird der Krisenstab auf der COVID-Informationsseite und per Mail informieren:
unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html 

Mehr zum Thema Corona: 
www.ekhn.de/corona  

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